Der hier genannte Veranstalter ist als „Ansprechpartner“ für die jeweilige Veranstaltung zu sehen. Der verantwortliche Veranstalter kann davon abweichen.
Grundsätzliches für alle Prüfungen
1. Januar | 8:00 - 31. Dezember | 17:00
Aus besonderer Veranlassung bestehen wir ab sofort darauf, dass bei allen Prüfungen das Nenngeld bis zum Nennschluss auf das Konto der Landesgruppe eingezahlt sein muss. Ist dies nicht der Fall, werden Führer und Hund nicht zur Prüfung eingeladen.